Extreme Witterung
Eine außergewöhnliche Wetterlage steht an und es beginnen entsprechenden Spekulationen.
Wer entscheidet, ob die Kinder und Jugendlichen zur Schule müssen oder nicht? Und wer entscheidet über Distanzunterricht oder andere Maßnahmen bei Unwettern?
Eine generelle Regelung für ganz Ostwestfalen-Lippe wird es laut Bezirksregierung Detmold für Freitag nicht geben. (Quelle: Radio Lippe Lokalnachrichten) Eine Entscheidung des Schulträgers (Stadt Blomberg) liegt bisher nicht vor. (Stand 20.00 Uhr)
Das heißt, es gilt die „Grundsätzliche Regelung“ laut Regelungen zu schulischen Maßnahmen bei Unwetterwarnungen und extremen Wetter-Ereignissen (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 10.10.2022 (ABl. NRW. 10/22))
Grundsätzliche Regelung
Bei einem plötzlichen Eintritt extremer Witterungsverhältnisse ohne Anordnung des Ruhens des Unterrichts in Präsenz entscheiden die Eltern im Einzelfall selbst, ob der Weg zur Schule für ihr Kind jeweils zumutbar ist. In diesen Fällen handelt es sich bei dem Schulversäumnis um entschuldigte Fehlzeiten. In diesem Fall melden Sie dennoch Ihr Kind per IServ, Email oder Telefon als abwesend, damit wir wissen, das Ihr Kind in Sicherheit ist.
Sollten entsprechende Regelungen bis morgen früh getroffen werden, informiere ich Sie bis morgen früh 7 Uhr über die Webseite bzw. per Iserv-Elternbrief. Weitere Infos erhalten Sie auf den Webseiten der Bezirksregierung oder von Radio Lippe bzw. im Programm von Radio Lippe.
Ruhen des Präsenzunterrichtes
Auf Grundlage der Meldungen und Empfehlungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) erhalten die Bezirksregierungen und das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) unmittelbar Meldungen, ob extreme Witterungsverhältnisse (Unwetter) vorliegen. Zu den Unwetterereignissen zählen:
- (extrem) heftiger Starkregen,
- schwere Sturmböen bis hin zu extremen Orkanböen,
- schwere bis extreme Gewitter evtl., mit extremen Orkanböen/Starkregen,
- (extrem) starker Schneefall evtl., mit Verwehungen,
- Glatteis.
In diesen Fällen entscheidet, basierend auf den Meldungen und Empfehlungen des Deutschen Wetterdienstes, das Krisenmanagement der einzelnen Bezirksregierungen nach Rücksprache mit dem Schulischen Krisenbeauftragten des MSB, ob das Ruhen des Unterrichts in Präsenz angekündigt werden soll. Schülerinnen und Schüler verbleiben bei einem angeordneten Ruhen des Präsenzbetriebes zu ihrem eigenen Schutz zu Hause und nehmen am Distanzunterricht teil oder erledigen ersatzweise Aufgaben.
