Verzicht auf Maskenpflicht

Das Ministerium teilte mit, dass der Maskenverzicht ausschließlich am Sitzplatz (und wie bereits vorher schon auf dem Schulhof) möglich ist. Selbstverständlich kann auch dort weiterhin freiwillig eine Maske getragen werden. Sobald die Kinder ihren Sitzplatz verlassen ist eine Maske zu tragen.

Alle anderen Regelungen betreffs Hygiene, Lüften etc. haben weiterhin Bestand. Beachten Sie auch die Regelungen bei einem entsprechenden Quarantänefall.

Den genauen Wortlaut der aktuellsten Schulmail finden Sie hier.