Neuregelung der Quarantäne

Mit sofortiger Wirkung gilt eine Neuregelung der Quarantäne in Schulen. Danach gehen in der Regel nur noch die infizierten Personen in Quarantäne. Aber es gibt Ausnahmen! Diese Ausnahmen ergeben sich aus dem Nichteinhalten der vorgeschrieben Hygienemaßnahmen (AHA+L), Maskenpflicht und Testungen.

Hinweis: Alle gegenwärtig in Quarantäne befindlichen Personen können sich nach frühenstens 5 Tagen freitesten. Dazu ist ein PCR-Test vom Arzt oder des Testzentrums vorzulegen.

Den gesamten Elternbrief finden Sie hier.

Die komplette Schulmail finden Sie hier.