Ab Montag ist die Maskenpflicht auf dem Schulhof aufgehoben. Jeder kann aber, wenn er möchte, eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Der Zugang zum Gelände bleibt weiterhin beschränkt. Kinder und Angestellte der Schule haben freien Zugang. Schulfremde Personen (auch Eltern) dürfen nur auf Aufforderung und mit Maske den Schulhof betreten!
Die Maskenpflicht gilt ab dem Moment, wenn eines der Schulgebäude betreten wird, auch nur während des Toilettengangs. Im gesamten Haus (Flure, Klassenräume, Nebenräume etc.) ist weiterhin die Maske zu tragen! Die Hygienevorschriften (Desinfektion, Abstandregeln, Einlass) ändern sich nicht.