Notbetreuung

Die Vorausetzungen zur Inanspruchnahme der Notbetreuung sind kürzlich vom Land NRW aktualisiert worden. Diese Infos konnten Sie bereits aus den Medien entnehmen. Ist für Ihr Kind eine Notbetreuung notwendig, so beantragen Sie dies mit den unter downloads hinterlegten Formularen. Dazu gehören Ihr Antrag und die Bestätigung durch Ihren Arbeitgeber.

Weitergehende Informationen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus erhalten Sie auf der Seite des Schulministeriums.

Bleiben Sie gesund.